11 Jahre 2012 eine Steuererklärung eingereicht (pag. 497). Die letzte steueramtliche Einschätzung im Jahre 2014 (provisorisch) ging von einem Einkommen von CHF 170‘000.00 und einem Vermögen von CHF 3‘900‘000.00 aus (pag. 496). Im Internet steht unter anderen eine Agenda zum Download zur Verfügung (mit Logos von F.________ und E.________), wonach der Beschuldigte allein in den Monaten September/Oktober 2017 zwölf Veranstaltungen in der Schweiz und in Deutschland durchführt (