Gemäss Leumundsbericht vom 23. Juni 2017 gab er gegenüber der Polizei an, er verfüge weder über Vermögen von mehr als CHF 100‘000.00, noch sei er im Besitz einer Liegenschaft. Sein ganzes Vermögen und die Liegenschaft in C.________ seien auf seine Frau überschrieben (pag. 497). Gründe dafür werden nicht angegeben. Bezüglich der schwer überprüfbaren Angaben des Beschuldigten ergeben sich einige Fragezeichen. Der Beschuldigte hat letztmals im