Er hat die ihm vorgeworfenen Aussagen und Anpreisungen nie abgestritten, was aufgrund der sichergestellten Videos auch nicht erfolgversprechend gewesen wäre. Er war jedoch überzeugt, er habe sich nicht rechtswidrig verhalten und vermochte daher auch keine sich allenfalls strafmindernd auswirkende Einsicht und Reue zu zeigen. Diese Haltung stand ihm als Beschuldigter jedoch zu, weshalb sie neutral zu werten ist. Eine besondere Strafempfindlichkeit des Beschuldigten lässt sich nicht ausmachen.