9 sen Krankheiten zu machen, um seine Geräte betroffenen Menschen (indirekt) zum Kauf zu empfehlen. Der Kontext lässt schlicht keine andere Interpretation zu. Dabei war sich der Beschuldigte bewusst, dass seine Medizinprodukte nur über eine Konformitätsprüfung in Bezug auf die Schmerztherapie verfügen und die Anpreisung von anderen Behandlungen unzulässig ist. Genau aus diesem Grund vermied er direkte Aussagen und verwies in den Videos jeweils auf Studien und Erfahrungen Dritter.