508 ff.). Die Swissmedic entgegnete in ihrer Stellungnahme zusammengefasst, die Behauptung des Beschuldigten, er habe selber nie E.________- oder F.________ -geräte vertrieben resp. angepriesen, sei nicht zu hören, da sie verspätet erfolgt sei. Zudem habe er selbst zu Protokoll gegeben, dass er die Geräte seit 2005 verkaufe. Seit Gründung der H.________ AG bis zu seinem Ausscheiden im Jahr 2017 sei der Beschuldigte als Delegierter und/oder als Präsident im Handelsregister eingetragen gewesen.