Er vertrete in den Videos seine Meinung oder äussere Feststellungen. Es würden zwar Aussagen zu Krankheiten gemacht, wobei diese jedoch auf die Behandlung von damit zusammenhängenden Schmerzen abzielten. Mit seinen Aussagen habe er Erfahrungen und Aussagen von Dritten und auch Studien aus anderen Ländern wiedergegeben. Die Zulassung der Geräte einzig für die Schmerztherapie sei ihm bewusst, weshalb er sich nicht auf Heilaussagen einlasse. Die Vorinstanz mache keine Unterscheidung zwischen Anpreisung einer Leistung und der Information über Erfahrungen, was eindeutig falsch sei (pag. 508 ff.).