Seine Aussagen in den Videos seien im Gesamtkontext der Internetseite zu sehen. In der Beweiswürdigung seien auch die entlastenden Aussagen zu berücksichtigen. Er betone in den Videos mehrmals, dass seine Geräte nur eine Zulassung zur Schmerztherapie hätten. Auch auf der Internetseite und in den dort abrufbaren Produkteinformationen werde klar die Schmerztherapie als Verwendungszweck aufgeführt. Grundsätzlich werde in den Videos auch keine Aufforderung zum Erwerb der Geräte abgegeben. Er vertrete in den Videos seine Meinung oder äussere Feststellungen.