Im Zeitpunkt der forensischen Sicherung durch die Swissmedic waren auf dieser Webseite drei Videos aufgeschaltet, in denen der Beschuldigte über die Medizinprodukte spricht. Die Swissmedic wirft ihm vor, dass er damit in drei Videos nicht nur die Behandlung von Schmerzen (gemäss Zertifizierung) empfehle, sondern die Heilung von Krankheiten wie Malaria, Hepatitis C etc. in Aussicht stellt oder angebliche Erfolge wiedergibt. Die Swissmedic hob in ihrem Strafbescheid verschiedene Passagen in den gesicherten Videos hervor (pag. 166 ff.; vgl. auch Vorinstanz pag. 434-436, S. 8-10 der Urteilsbegründung): N.______