3 5. Beweisanträge und oberinstanzliche Beweismittelergänzungen Mit Eingabe vom 12. Mai 2017 beantragte Rechtsanwalt B.________, Herr D.________, der am 21. Januar 2014 Anzeige an die Swissmedic eingereicht habe, sei als Zeuge zu befragen (pag. 482). Die Swissmedic nahm am 29. Mai 2017 zum Beweisantrag Stellung und beantragte dessen Abweisung (pag. 489). Mit begründetem Beschluss vom 1. Juni 2017 wies die Kammer den Beweisantrag ab (pag. 492).