3. A.________ sei für den Freispruch eine Entschädigung in der Höhe der Verteidigungskosten für das erst- und oberinstanzliche Verfahren gemäss erstinstanzlich eingereichter und zweitinstanzlich noch einzureichender Kostennoten sowie für die Zeit ohne Verteidigung eine Entschädigung von CHF 2‘000.00 zuzusprechen. Die Swissmedic stellte und begründete mit Eingabe vom 8. August 2017 folgende Anträge (pag. 518):