1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 11. April 2017 erklärte das Regionalgericht Oberland (Einzelgericht) A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) der Widerhandlungen gegen das Heilmittelgesetz durch Inverkehrbringen von Medizinprodukten, die den Anforderungen des Gesetzes nicht entsprechen, begangen bis am 26. März 2014, schuldig. Es verurteilte ihn dafür zu einer Übertretungsbusse von CHF 1‘000.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 34 Tage sowie zur Bezahlung der Verfahrenskosten des Verwaltungsstrafverfahrens und des Gerichtsverfahrens, insgesamt bestimmt auf CHF 3‘740.00 (pag. 452 f.).