29 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 350.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 5 Tage festgesetzt. 3. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 1‘053.00. 4. Zu den auf ihn entfallenden oberinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 1‘000.00 (1/3 der oberinstanzlichen Verfahrenskosten im Strafpunkt). IV.