Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 16. Januar 2017 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist als A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung der versuchten Begünstigung, angeblich mehrfach begangen am 21. August 2014 sowie am 23. Juni 2015 in Burgdorf (Ziff. I.2. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). II. A.________ wird freigesprochen: von der Anschuldigung der falschen Anschuldigung, angeblich mehrfach begangen am 21. August 2014 und am 23. Juni 2015 in Burgdorf, z.N.v. C.________ unter Auferlegung der auf die Freisprüche entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 2‘107.00, an den Kanton Bern;