CHF 1‘723.20) zu entschädigen. Für die Jahre 2017 und 2018 zusammen ergibt sich somit gesamthaft eine Entschädigung in der Höhe von CHF 2‘703.20 (CHF 1‘723.20 + CHF 980 = CHF 2703.20), welche der Straf- und Zivilkläger dem Beschuldigten für dessen Aufwendungen im Strafpunkt zu bezahlen hat. VII. Verfügungen Die Restanz der vom Straf- und Zivilkläger geleisteten Sicherheitsleistung in Höhe von CHF 500.00 ist dem Straf- und Zivilkläger zurück zu erstatten. 28 VIII. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I.