Unter dem Titel «Berufungsverhandlung Obergericht» ist in der Honorarnote ein Aufwand von 6.8 Stunden aufgelistet (CHF 1‘632.00 : CHF 240.00 = 6.8 Stunden). Dieser Posten ist um 4 Stunden (Reisezeit) zu kürzen, stattdessen ist in Anwendung des Kreisschreibens Nr. 15 des Obergerichts des Kantons Bern eine Wegpauschale von CHF 300.00 auszurichten. Damit beläuft sich der nach Auffassung der Kammer angemessene Aufwand noch auf 12.6 Stunden. Bei einem Stundenansatz von CHF 240.00 ergibt sich dafür ein Honorar von CHF 3‘024.00, bzw. nach Berücksichtigung des Reisezuschlages in der Höhe von CHF 300.00 und der Auslagen von CHF 112.95 ein solches von CHF 3‘436.95.