im Jahr 2017 somit auf CHF 1‘468.69. Der Strafund Zivilkläger hat den Beschuldigten davon im Umfang von 2/3 zu entschädigen, mithin mit rund CHF 980.00 (CHF 1‘468.69 : 3 x 2 = CHF 979.10). Auf den Aufwand und die Auslagen im Jahr 2018 ist eine Mehrwertsteuer zu einem Satz von 7.7% zu entrichten. Rechtsanwalt B.________ weist einen zeitlichen Aufwand von 16.6. Stunden für das Jahr 2018 aus. Unter dem Titel «Berufungsverhandlung Obergericht» ist in der Honorarnote ein Aufwand von 6.8 Stunden aufgelistet (CHF 1‘632.00 : CHF 240.00 = 6.8 Stunden).