_ hat in der oberinstanzlichen Verhandlung eine Honorarnote eingereicht (pag. 368 f.). Er macht für das Jahr 2017 einen Aufwand von 5.4 Stunden sowie Auslagen von CHF 63.90 geltend, für das Jahr 2018 einen Aufwand von 16.6 Stunden und Auslagen in der Höhe von CHF 112.95. Insgesamt macht Rechtsanwalt B.________ somit einen Zeitaufwand von 22 Stunden bei einem Ansatz von CHF 240.00 geltend. Für den Aufwand und die Auslagen im Jahr 2017 gilt ein Mehrwertsteuersatz von 8%, entsprechend CHF 108.79 auf einem Honorar von CHF 1‘296.00 (5.4 Stunden x CHF 240.00) und Auslagen von CHF 63.90. Insgesamt beläuft sich das Honorar von Rechtsanwalt B.________ im Jahr 2017 somit auf CHF 1‘468.69.