a StPO). Entsprechend ist der Beschuldigte im Umfang der Freisprüche von den Anschuldigungen der mehrfachen falschen Anschuldigung und der versuchten Begünstigung durch den Kanton Bern für die angemessenen Verteidigungskosten, ausmachend CHF 4‘248.90 (2/3 des geltend gemachten Honorars [CHF 3‘584.00] + 2/3 der geltend gemachten Auslagen [CHF 200.20] + 2/3 des Reisezuschlags [CHF 150.00] + MWSt. CHF 314.70), zu entschädigen. 18.2 Berufungsverfahren