Der Straf- und Zivilkläger hat eine Sicherheitsleistung in Höhe von CHF 3‘000.00 geleistet (vgl. pag. 328). Diese ist im Umfang von CHF 2‘000.00 mit den vom Strafund Zivilkläger zu bezahlenden auf den Strafpunkt entfallenden Verfahrenskosten sowie im Umfang von CHF 500.00 mit den vom Straf- und Zivilkläger zu bezahlenden auf den Zivilpunkt entfallenden Verfahrenskosten zu verrechnen. Die Restanz von CHF 500.00 ist dem Straf- und Zivilkläger zurück zu erstatten (vgl. VII. Verfügungen hiernach).