25 17.3 Verrechnung Die Strafbehörden können ihre Forderungen aus Verfahrenskosten und Entschädigungsansprüche der zahlungspflichtigen Partei aus dem gleichen Strafverfahren sowie mit beschlagnahmten Vermögenswerten verrechnen (Art. 442 Abs. 4 StPO). Der Straf- und Zivilkläger hat eine Sicherheitsleistung in Höhe von CHF 3‘000.00 geleistet (vgl. pag.