Im Strafpunkt obsiegen sowohl der Beschuldigte, als auch der Straf- und Zivilkläger teilweise. Der Beschuldigte unterliegt im Strafpunkt im Umfang von 1/3, zumal er einen Freispruch von der Anschuldigung des falschen Zeugnisses beantragte, in diesem Punkt aber schuldig erklärt wurde. Es sind ihm somit die anteilsmässigen Verfahrenskosten in Höhe von CHF 1‘000.00 zur Bezahlung aufzuerlegen. Der Straf- und Zivilkläger unterliegt seinerseits im Umfang von 2/3; er beantragte Schuldsprüche wegen falscher Anschuldigung in zwei Fällen, diesbezüglich wurde der Beschuldigte jedoch freigesprochen.