dieser war selbstredend aufgrund des Unfalls erforderlich und war nicht Folge des falschen Zeugnisses des Beschuldigten. Und schliesslich ist dem Straf- und Zivilkläger mit Urteil des Regionalgerichts Emmental- Oberaargau vom 19. November 2015 für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte in seinem Strafverfahren vom Kanton Bern bereits eine Entschädigung von CHF 3‘195.00 ausgerichtet worden, womit der finanzielle Schaden, welcher ihm durch das Strafverfahren entstand, bereits vollumfänglich entschädigt wurde (vgl. dazu pag. 285 f., S. 30 f. Urteilsbegründung; vgl. auch die Ausführun-