37 Strassenverkehrskontrollverordnung (SKV) vorhalten lassen, wonach die Polizei bei Verdacht auf fehlende Fahreignung das zuständige Strassenverkehrsamt zu informieren hat. Der Straf- und Zivilkläger selber hat am 21. August 2014 die Polizei auf Platz gerufen und er war es auch, der gegenüber den ermittelnden Beamten angab, er sei wegen seiner Psyche in der Tagesklinik Neumatt in Burgdorf gewesen (pag. 180). Somit hat er den vorsorglichen Ausweisentzug seinem eigenen Verhalten zuzuschreiben.