Im Anschluss daran wurde gleichentags am Strafbefehl gegen den Straf- und Zivilkläger festgehalten und die Akten zur Durchführung des Hauptverfahrens ans Regionalgericht Emmental-Oberaargau überwiesen (pag. 55). Die Hauptverhandlung im Strafverfahren gegen den Strafund Zivilkläger fand dann am 19. November 2015, mithin bloss rund fünf Monate später, statt. Dies entspricht einer normalen Verfahrensdauer, welche ohnehin nicht entschädigungswürdig wäre.