21 die drei Kinder, ergibt sich ein Grundtagessatz in der Höhe von abgerundet CHF 70.00. 16.4 Bedingter Strafvollzug Der Beschuldigte ist, wie bereits ausgeführt, nicht vorbestraft (vgl. pag. 345). Es kann davon ausgegangen werden, dass das vorliegende Strafverfahren und eine unbedingt ausgesprochene Verbindungbusse (vgl. dazu die Ausführungen unter IV.16.5. Verbindungsstrafe hiernach) eine genügende spezialpräventive Wirkung auf den Beschuldigten haben, um ihn von weiterer Delinquenz abzuhalten.