Der Beschuldigte machte vor der Staatsanwaltschaft falsche Aussagen, nachdem er auf die Straffolgen eines falschen Zeugnisses hingewiesen worden war. Dem Straf- und Zivilkläger wurde eine Straftat im Bereich der Strassenverkehrsgesetzgebung vorgeworfen – diese wiegt im Vergleich mit anderen möglichen Straftaten eher leicht. Ausserdem hat der Beschuldigte seine Angaben, wonach er einen Schikanestopp des Straf- und Zivilklägers habe beobachten können, nicht frei erfunden. Vielmehr zog er aus seinen Wahrnehmungen am Unfallort einen falschen Schluss und deklarierte diese fälschlicherweise als Beobachtung.