13.2 Subsumtion Es kann in Bezug auf den objektiven Tatbestand auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 278): Der Beschuldigte wurde anlässlich der Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft vom 23. Juni 2015 als Zeuge im Strafverfahren gegen den Privatkläger betreffend grober Verkehrsregelverletzung befragt (pag. 44 ff.). Die Aussagen des Beschuldigten sind folglich in einem gerichtlichen Verfahren als Zeuge erfolgt.