geschah der Auffahrunfall am 21. August 2014, um ca. 13.05 Uhr. Aus dem polizeilichen Anzeigerapport geht weiter hervor, dass der Straf- und Zivilkläger selbst um 13.10 Uhr erstmals die Polizei avisierte (vgl. Zusatzblatt Unfallaufnahmeprotokoll, pag. 18). Um 13.18 Uhr erfolgte eine weitere telefonische Meldung bei der Polizei durch den Straf- und Zivilkläger, anlässlich welcher dieser für sich eine Ambulanz verlangte (pag. 18). Der Verfasser des Anzeigerapports, L.________, bestätigte die