Betreffend die theoretischen Ausführungen zum objektiven und subjektiven Tatbestand von Art. 303 Abs. 1 aStGB kann auf die korrekten Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (vgl. pag. 272 f., S. 17 f. Entscheidbegründung): «Der objektive Tatbestand der falschen Anschuldigung besteht darin, dass ein Nichtschuldiger bei der Behörde eines Verbrechens (Art. 10 Abs. 2 StGB) oder eines Vergehens (Art. 10 Abs. 3 StGB) beschuldigt wird. Eine Anschuldigung liegt dabei dann vor, wenn der Täter mündlich, schriftlich oder auf