12. Falsche Anschuldigung 12.1 Art. 303 Abs. 1 aStGB Den Tatbestand der falschen Anschuldigung gemäss Art. 303 Abs. 1 aStGB erfüllt, wer einen Nichtschuldigen wider besseres Wissen bei der Behörde eines Verbrechens oder eines Vergehens beschuldigt, in der Absicht, eine Strafverfolgung gegen ihn herbeizuführen (vgl. zur Anwendbarkeit der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung des Strafgesetzbuches die Ausführungen unter IV.14. Anwendbares Recht hiernach). Betreffend die theoretischen Ausführungen zum objektiven und subjektiven Tatbestand von Art.