12 weil die Skizze auf pag. 48 die einzige sich in den Akten befindliche ist. Der Einwand des Beschuldigten, er habe diese Skizze nicht erstellt, ist somit als reine Schutzbehauptung abzutun. Weiter stellt sich mit Blick auf die rechtliche Würdigung die Frage, ob der Beschuldigte den Straf- und Zivilkläger wissentlich und willentlich beschuldigte, einen Schikanestopp gemacht zu haben, oder ob er dies zumindest billigend in Kauf nahm.