In der erwähnten Skizze sind im Garagengebäude auf der einen Gebäudeseite Fenster und auf der anderen Gebäudeseite eine Fensterfront eingezeichnet (vgl. pag. 48). Damit übereinstimmend hatte der Beschuldigte in der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 23. Juni 2015 explizit ausgesagt, den Unfall durch die Fenster des Gebäudes hindurch gesehen zu haben (vgl. pag. 45 Z. 45 ff.: «Dort, wo ich stand, war die Garage. Die Garage hatte eine Fensterfront. Von [recte: vom] Fenster her konnte ich sehen, dass ein Auto eine Vollbremsung gemacht hatte. Ich habe gerade in diesem Moment geschaut, in diesem Moment sah ich diese Vollbremsung und in diesem Moment fuhr das Auto auf den Parkplatz.»).