und Z. 85 ff.). In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 16. Januar 2017 wollte der Beschuldigte den Situationsplan dann gar nicht mehr gezeichnet haben (pag. 214 Z. 21 ff.: «Das habe nicht ich gezeichnet. Meine Fensterfront war länger [nach Verlesen des Protokolls: die Gebäudefront]. Es hat keine Unterschrift, ich kann nicht bestätigen, dass ich das gezeichnet habe. Die Skizze ist nicht von mir. Das habe nicht ich geschrieben. Ich erinnere mich nicht daran.»). Dieser Einwand des Beschuldigten vermag nicht zu überzeugen. In der erwähnten Skizze sind im Garagengebäude auf der einen Gebäudeseite Fenster und auf der anderen Gebäudeseite eine Fensterfront eingezeichnet (vgl. pag.