In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 16. Januar 2017 gab er auf Frage an, die Aussagen vom 21. August 2014 seien ihm vorgelesen worden, er wisse es nicht mehr genau. Er sei gefragt worden, ob es ein Schikanestopp gewesen sei, was er mit ja beantwortet habe. Er habe es bejaht, weil er so schnell wie möglich fertig werden und nach Hause habe gehen wollen (pag. 214 Z. 6 ff.). Auch gegenüber der Staatsanwaltschaft habe er in der Einvernahme vom 23. Juni 2015 gesagt, dass er eine Vollbremsung gehört, nicht aber, dass er eine solche gesehen habe (pag. 214 Z. 11 ff.). Seine Aussagen seien falsch protokolliert worden; er habe nur gesehen, was nach der Vollbremsung geschehen sei.