144 Z. 77 ff.). Weiter machte der Beschuldigte in derselben staatsanwaltschaftlichen Einvernahme geltend, das Wort «Schikanestopp» sei ihm quasi durch die einvernehmende Polizistin in den Mund gelegt worden, er führte Folgendes aus (pag. 147 Z. 194 ff.): «Ich habe nur einen Fehler gemacht, und zwar als die Polizei mich fragte, ob ich denke, dass es ein Schikanestopp war. Und da sagte ich ja. Das ist nicht ein Wort von mir. Ich hätte wohl gesagt, dass er mit Absicht eine Vollbremsung gemacht habe.». In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 16. Januar 2017 gab er auf Frage an, die Aussagen vom 21. August 2014 seien ihm vorgelesen worden, er wisse es nicht mehr genau.