9 nicht. Alles stimmt nicht. Ich habe bei der Polizei gesagt, dass ich eine Vollbremsung gehört habe. Ich habe nicht gesagt, dass ich einen Knall gehört habe, den Knall vom Unfall. Jedenfalls erinnere ich mich an das.». Er habe weder den Unfall gesehen, noch habe er falsch ausgesagt. Er habe das Protokoll vorgelesen erhalten, es aber nicht selber gelesen – dies sei nicht dasselbe (pag. 144 Z. 77 ff.).