112 Z. 25 f.). Auch anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 29. März 2016 gab er an, er habe bei der Polizei ausgesagt, dass er eine Vollbremsung gehört, aber nicht gesehen habe. Von dort, wo er mit dem Lastwagen gewesen sei, habe er keine Sicht auf den Unfallort gehabt, das Gebäude habe ihm den Blick auf den Unfallort verhindert. […] Der Unfall sei hinter dem Gebäude passiert, er habe ihn deswegen nicht sehen können (pag. 144 Z. 61 ff.). Auf Vorhalt seiner am 21. August 2014 gegenüber der Polizei gemachten Aussagen antwortete er wie folgt (pag. 144 Z. 68 ff.): «Stimmt