Seine früheren, anders lautenden Aussagen versuchte der Beschuldigte damit zu erklären, dass seine Angaben falsch protokolliert worden seien. So gab er in der Hauptverhandlung vom 19. November 2015 auf Vorhalt, wonach im von ihm anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 23. Juni 2015 unterschriebene Protokoll etwas anderes stehe als er nunmehr aussage, Folgendes zu Protokoll (pag. 111 Z. 33 ff.): «Diesfalls ist das Protokoll der EV bei der Staatsanwaltschaft unrichtig verfasst.». Auch sei er nie gefragt worden, ob er gesehen habe, dass die beiden Fahrzeuge kollidiert seien (pag. 112 Z. 25 f.).