269, S. 14 Urteilsbegründung). Demgegenüber hatte der Beschuldigte in den beiden vorherigen Einvernahmen – gegenüber der Polizei am 21. August 2014 und als Zeuge bei der Staatsanwaltschaft am 23. Juni 2015 – stets angegeben, er habe das Unfallgeschehen beobachten können und insbesondere eine Vollbremsung durch den Straf- und Zivilkläger, welche er als Schikanestopp eingeschätzt habe, gesehen (pag. 17: «Ich sass in meinem Lastwagen und konnte die Situation auf der Strasse beobachten. Ich konnte die zwei betroffenen Fahrzeuge beobachten, es waren nur die zwei da. Ich sah, dass der graue PW ohne Grund eine Vollbremsung machte und der hinter ihm fahrend schwarze PW ins Heck krachte.