Ich habe den Unfall, die Vollbremsung nur gehört. Den ersten Fahrer, welcher die Vollbremsung machte, konnte ich nicht sehen. Das habe ich so gesagt. Ich habe die Vollbremsung nur gehört.»). Die Kammer geht mit der Vorinstanz einig, dass die Aussagen des Beschuldigten in der Hauptverhandlung vom 19. November 2015 – als Zeuge im Verfahren gegen den Straf- und Zivilkläger – sowie in der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 29. März 2016, in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 16. Januar 2017 und in der oberinstanzli-