213 Z. 46 ff. auf Vorhalt seiner Aussagen vom 21. August 2014, wonach er in seinem Lastwagen gesessen sei, die beiden Fahrzeuge habe beobachten können und gesehen habe, dass der graue PW ohne Grund eine Vollbremsung gemacht habe: «Das habe ich nie gesagt. Ich habe nie gesagt, ich hätte eine Vollbremsung gesehen. Ich habe gesagt, dass ich eine Vollbremsung gehört habe.»). Auch in der oberinstanzlichen Verhandlung vom 13. Februar 2018 bestätigte der Beschuldigte, den Auffahrunfall nicht gesehen zu haben, sondern lediglich eine Vollbremsung gehört zu haben (pag. 353 Z. 9: «Ich habe nie gesagt, dass ich den Unfall direkt gesehen habe. Ich habe den Unfall, die Vollbremsung nur gehört.