111 Z. 29 ff.: «Ich habe nie gesagt, ich hätte die Vollbremsung gesehen, ich habe immer nur gesagt, ich hätte eine Vollbremsung gehört. Das habe ich das erste und das zweite Mal gesagt, ich wiederhole es auch heute.»; pag. 112 Z. 1 f.: «Ich habe das Bremsen gehört und habe gesehen, wie das erste Auto schnell auf den Parkplatz fuhr.»; pag. 112 Z. 6 f.: «Ja, ich habe nur gesehen, wie das erste Fahrzeug auf der [recte: den] Parkplatz der Garage H.________ – wo ich mich befand, einfuhr, dies unmittelbar, nachdem ich das Bremsen gehört hatte.»). Dabei blieb er fortan auch in sämtlichen Einvernahmen des eigenen Strafverfahrens (pag. 144 Z. 62 ff.: «Von dort.