11. Beweiswürdigung 11.1 Allgemeine Grundlagen der Beweiswürdigung Die Vorinstanz hat die allgemeinen Grundlagen der Beweiswürdigung korrekt wiedergegeben, es kann darauf verwiesen werden (vgl. pag. 263 ff., S. 8 ff. Urteilsbegründung). Ebenfalls verwiesen wird auf die zutreffenden vorinstanzlichen Ausführungen zur Beweiskraft von Einvernahmeprotokollen (vgl. pag. 267 f., S. 12 f. Urteilsbegründung). 11.2 Konkrete Würdigung Im Strafverfahren gegen den Straf- und Zivilkläger (PEN 15 174) wurde der Beschuldigte am 21. August 2014 durch die Polizei (pag. 17), am 23. Juni 2015 durch die Staatsanwaltschaft (pag.