10.2 Bestrittener Sachverhalt und Beweisfragen Der Beschuldigte behauptet, er habe weder bei der Befragung vom 21. August 2014, noch in der Einvernahme vom 23. Juni 2015 gesagt, dass er gesehen habe, wie der vordere Unfallwagen eine Vollbremsung gemacht habe. Er habe lediglich gesagt, dass er eine Vollbremsung gehört habe. In diesem Zusammenhang bestreitet der Beschuldigte auch, die Skizze (pag. 48) gezeichnet zu haben und macht geltend, seine Aussagen seien falsch protokolliert worden.