Die Hauptverhandlung im Strafverfahren gegen C.________ (PEN 15 174) fand am 19. November 2015 vor dem Regionalgericht Emmental-Oberaargau in Burgdorf statt (pag. 100 ff.). A.________ wurde anlässlich der Hauptverhandlung wiederum als Zeuge einvernommen. Im Rahmen dieser Einvernahme führte A.________ aus, er habe nie gesagt, dass er die Vollbremsung gesehen habe, sondern nur, dass er eine Vollbremsung gehört habe.