Die Staatsanwaltschaft erliess in der Folge am 1. April 2015 sowohl gegen C.________ als auch gegen G.________ einen Strafbefehl wegen grober Verkehrsregelverletzung (pag. 35 und 57). C.________ erhob Einsprache gegen den Strafbefehl und der zuständige Staatsanwalt E.________