II des vorinstanzlichen Urteils vom 16. Januar 2017 und in Gutheissung der Anschlussberufung bezüglich des Vorwurfes des falschen Zeugnisses von Schuld und Strafe freizusprechen. 3. Die Verfahrenskosten des erstinstanzlichen Verfahrens und der Untersuchung seien vollumfänglich auf die Gerichtskasse zu nehmen. 4. Dem Beschuldigten sei für die angemessenen Verteidigungskosten vor erster Instanz eine Entschädigung von CHF 6‘373.45 inkl. Auslagen, Reisezuschlag und Mehrwertsteuer auszurichten.