3) Es sei unter Aufhebung des Urteils PEN 16 240 des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau, Gerichtspräsidentin F.________, vom 16. Januar 2017, Dispositiv Ziffer III. 2. dahingehend abzuändern, dass, „Für den Zivilpunkt werden keine Gerichtskosten ausgeschieden.“