3 6. Anträge der Parteien Rechtsanwalt D.________ verwies in der oberinstanzlichen Verhandlung namens und auftrags des Straf- und Zivilklägers auf die in der Berufungserklärung vom 2. Mai 2017 gestellten Anträge (pag. 295 f.): «1) Es sei unter Aufhebung des Urteils PEN 16 240 des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau, Gerichtspräsidentin F.________, vom 16. Januar 2017, Dispositiv Ziffer I. 1. dahingehend abzuändern, dass „A.________ wird schuldig erklärt der falschen Anschuldigung z.N. von C.