Von Amtes wegen wurden im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung ein Leumundsbericht, datierend vom 22. Dezember 2017 (pag. 342 f.), sowie ein aktueller Strafregisterauszug, datierend vom 5. Januar 2018 (pag. 345), eingeholt. In der oberinstanzlichen Verhandlung vom 13. Februar 2018 wurden zudem sowohl der Beschuldigte, als auch der Straf- und Zivilkläger erneut einvernommen (vgl. pag. 351 ff. und pag. 354 f.).